Sondersignal

Dienstag Nacht; 3 Uhr 17 Minuten

Warum fahren wir auch in der Nacht mit Sondersignalen ?

„Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn ruhig abschalten!“

 

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Tonsignal von Anfang bis Ende der Einsatzfahrt eingeschaltet sein.

Dies ist auch kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil, soll dies vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren – umso gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Vielleicht haben Sie etwas mehr Verständnis, wenn Sie folgendes gelesen haben:

Ein Feuerwehrfahrzeug fährt zu einem Einsatz an Ihrem Haus vorbei. Sie werden wach, doch können sich gleich wieder bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu evtl. in den nächsten Stunden keine Gelegenheit – und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.

Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich auch froh darüber, wenn wir schnell zum Einsatzort kommen und Ihnen zügig helfen.
Dann ist es Ihnen auch egal, dass einige Bürger durch unsere Signalhörner geweckt wurden.