Schwimmen im Main
… die unterschätzte Gefahr.
Nachdem es mit den steigenden Temperaturen wieder vermehrt zu Einsätzen der Wasserrettungszüge im Rhein-Main-Gebiet aufgrund von vermissten Personen nach Badegängen im Main und Rhein kommt, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Baden bzw. Schwimmen im Main ist zunächst erlaubt. Allerdings gibt es Bereiche, in denen die Badeverordnung auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes das Schwimmen verbietet. So dürfen Schwimmer insbesondere in Bereichen von 100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Brücken, Wehr- und Schleusenanlagen (einschließlich der Schleusenvorhäfen), Kraftwerksanlagen, Umschlagstellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen, Fähranlagen, Schiffswerften und Hafeneinfahrten nicht ins Wasser gehen. Dieses Verbot gilt für die komplette Breite des Flusses. Das Schwimmen in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben.
Dennoch gilt auch für die übrigen Bereiche: Der Main ist eine Bundeswasserstraße auf der täglich mehrere hundert Schiffe zu Tal und zu Berg fahren. Badenden sollte deshalb klar sein, dass es sich dabei um eine potenziell gefährliche Tätigkeit handelt. Die Verordnung schreibt Schwimmern u. a. vor, Abstand zu vorbeifahrenden Schiffen zu halten und den Kurs der Schiffe nicht zu kreuzen.
Plötzlich auftretender Sog- und Wellenschlag von Schiffen wird oft unterschätzt, weil sich das Fahrzeug aus Sicht der Schwimmer noch oder schon wieder „weit weg“ befindet. Aber sogenannte Unterströmungen durch vorbeifahrende Schiffe oder wasserbauliche Bauwerke können auch für geübte Schwimmer zum Problem werden. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist der „Tote Winkel“ vor den Schiffen. Dieser kann bis zu 350 m betragen. Auch zu beachten: Für eine „Vollbremsung“ braucht ein Schiff bis zu 500 m.
Besonders Eltern werden eindringlich gebeten, ihre Kinder zu schützen, indem sie diese regelmäßig auf die Gefahren und Verbote hinweisen. Auch sollte man nicht alleine im Main schwimmen, damit in einem Unglücksfall jemand die Rettungskräfte verständigen kann.
Schwimmen in verbotenen Bereichen im Main kann zudem teuer werden. Wer in den festgelegten Bereichen badet oder schwimmt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50 Euro (Baden in Badeverbotsbereichen), bis 100 Euro (Benutzungsverbot der Betriebsanlagen) und bis 300 Euro (Befahrensverbot) geahndet werden.