Einsatz unter Atemschutz
Einsätze unter Atemschutz können sehr belastend sein. Die Atemschutzgeräteträger (AGT) müssen daher verschiedene Kriterien erfüllen, um unter Atemschutz eingesetzt werden zu dürfen. Festgeschrieben sind diese Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz), welche für alle Feuerwehren – also sowohl für Freiwillige als auch für Berufsfeuerwehren – in Deutschland verbindlich ist.
So muss sich jeder AGT in Abständen von maximal 3 Jahren einer arbeitsmedizinische Untersuchung – genauer gesagt der G26 (Gruppe 3): Frei tragbare Isoliergeräte >5kg / Atemwiderstand <6mbar – unterziehen.
Der Untersuchungsumfang beträgt hier:
- Laborwerte (Blut, Urin)
- Lungenfunktionstest
- Ergometrie (“Belastungs-EKG”)
- Sehtest
- Hörtest
- Ärztliche Untersuchung
- Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge
Weiterhin müssen jährliche eine theoretische Unterweisung, eine Einsatzübung unter Atemschutz sowie eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage absolviert werden.
Ist man berechtigt zusätzlich einen Chemikalienschutzanzug zu tragen, so muss auch mit diesem jährlich eine Einsatzübung nachgewiesen werden.
Die theoretische Unterweisung und die Einsatzübung in einem Chemikalienschutzanzug wird bei uns an einem Samstag abgehalten. Neben den Atemschutzgrundsätzen werden hier auch verschiedene Unfälle unter Atemschutz und deren Hintergründe veranschaulicht, so dass diese zukünftig möglichst vermieden werden.
Unterricht:
Einsatzübung:
Die Belastungsübung wird von allen Feuerwehren des Main-Taunus-Kreises in der Atemschutz-Übungsanlage bei der Feuerwehr Hochheim durchgeführt. Dort werden übrigens auch die Lehrgänge zum Atemschutzgeräteträger durchgeführt. Der Umfang der Belastungsübung ist ebenfalls festgeschrieben. So muss man mit dem Vorrat einer Atemluftflasche (rund 1.600 Litern Luft) 80 KJ Leistung erbringen. Sicher wird sich der ein oder andere fragen: Was sind eigentlich 80 KJ? Man benötigt 1 J (Joule) um 100 g auf 1 Meter Höhe zu bringen. Wenn man nun davon ausgeht, dass ein Atemschutzgeräteträger ca. 100 kg wiegt (75 kg Person + 25 kg Ausrüstung), dann muss dieses Gewicht in 80 Meter Höhe gebracht werden – in kompletter Schutzausrüstung.
In der Atemschutz-Übungsanlage stehen zur „Simulation“ dieser Arbeitsbelastung 5 Geräte bereit:
- Laufband (1:30min / 10% Steigung / 5km/h)
- Ergometer (1:30min / 130 Watt)
- Handergometer (2:00min)
- Stepper (1:30min / 10m/min)
- Hämmer ziehen (25 Stück)
Von diesen müssen 4 Geräte absolviert werden. Anschließend geht es noch in eine Kriechstrecke. In der ca. 0,8m hohen und 1,0m breiten Strecke, gilt es in Dunkelheit den ca. 100m langen Weg zu finden. Dieser führt mal nach oben, mal nach unten, durch Klappen und Türen, sowie durch Engstellen an denen das Atemschutzgerät vom Rücken abgesetzt und hinter sich hergezogen werden muss. Ca. alle 2 Jahre besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten „Heißausbildung“.
Überwachung mittels Wärmebildkamera:
Die Sicht der Trupps:
Die Strecke bei Licht: