Was tun nach einem Brand ?

Es hat bei Ihnen gebrannt? Hier einige Tipps zum Umgang mit „kalten Brandstellen“.

Was ist nach einem Feuer zu beachten ?

Hier ein Einblick in die Gefahren und wie Sie sich schützen können:

 

Gefährdungseinschätzung:

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, daß eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten.

 

Erstmaßnahmen:

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, daß keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus. Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

 

Reinigung und Sanierung:

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, daß keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird. Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Naßarbeiten

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zuläßt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

 

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, daß diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften) leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • verwertbare Bestandteile
  • nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

Verwertbare Bestandteile sind z.B.: 

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling) Beispiele für nicht verwertbaren

Restmüll:

  • Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt   werden.
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden. Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

Quelle: www.vds.de