Schwimmen im Main
... die unterschätzte Gefahr.
Nachdem es mit den steigenden Temperaturen wieder vermehrt zu Einsätzen der Wasserrettungszüge im Rhein-Main-Gebiet aufgrund von vermissten Personen nach Badegängen im Main und Rhein kommt, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Baden bzw. Schwimmen im Main ist zunächst erlaubt. Allerdings gibt es Bereiche, in denen die Badeverordnung auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes das Schwimmen verbietet. So dürfen Schwimmer insbesondere in Bereichen von 100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Brücken, Wehr- und Schleusenanlagen (einschließlich der Schleusenvorhäfen), Kraftwerksanlagen, Umschlagstellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen, Fähranlagen, Schiffswerften und Hafeneinfahrten nicht ins Wasser gehen. Dieses Verbot gilt für die komplette Breite des Flusses. Das Schwimmen in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben.
Dennoch gilt auch für die übrigen Bereiche: Der Main ist eine Bundeswasserstraße auf der täglich mehrere hundert Schiffe zu Tal und zu Berg fahren. Badenden sollte deshalb klar sein, dass es sich dabei um eine potenziell gefährliche Tätigkeit handelt. Die Verordnung schreibt Schwimmern u. a. vor, Abstand zu vorbeifahrenden Schiffen zu halten und den Kurs der Schiffe nicht zu kreuzen.